(1) Klasseneinteilung:
- Klasse III: Ein- bis vierjährige Hirsche sowie Spießer, Gabler, Sechser und Eisendachter ohne Altersbegrenzung, wobei jedes Ende ab einer Länge von 4 cm zu zählen ist.
- Klasse II: Fünf- bis neunjährige Hirsche.
- Klasse I: Zehnjährige und ältere Hirsche.
(2) Abschussplanung: Durch die Festsetzung von Höchst- und Mindestabschüssen soll möglichst ein Abschussverhältnis von 1 : 1 : 1 von Hirschen, Tieren und Kälbern erreicht werden. Bei den Abschüssen der Hirsche soll erreicht werden, dass auf die Klasse III mindestens 60 % und auf die Klassen I und II gemeinsam bis 40 % der Abschüsse entfallen. Im Abschussplan kann in der Klasse III eine Unterteilung in Jährlinge (Einjährige) und ältere Hirsche getroffen werden. Zweiseitige Kronenhirsche der Klasse II dürfen nicht freigegeben werden. Als Krone gilt dabei jede Anordnung von mehr als zwei Enden über dem Mittelende.
(3) Besondere Anordnungen im Abschussplan:
Die Jagdbehörde hat festzulegen, dass anstelle eines Tieres ein Kalb und umgekehrt erlegt werden kann.
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