(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1996 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Wildfallen-Verordnung, LGBl Nr 53/1989, außer Kraft.
(3) Überprüfungen von Abzugeisen gemäß § 5 der im Abs. 2 genannten Verordnung gelten als Überprüfungen nach dieser Verordnung.
(4) Bescheinigungen über erfolgreich abgelegte Schulungskurse gemäß § 1 der im Abs. 2 genannten Verordnung gelten als Bescheinigungen nach dieser Verordnung.
(5) § 3 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 27/2019 tritt mit 18. April 2019 in Kraft.
(6) Die §§ 2, 4 Abs 1, 5 Abs 1 und 3 sowie 6 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2020 treten mit 7. April 2020 in Kraft.
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