Die vorzulegenden Trophäen sind von der Salzburger Jägerschaft auf Grund der Abschussmeldungen in einem Trophäenverzeichnis nach Wildarten geordnet und chronologisch gereiht einzutragen. Das Trophäenverzeichnis kann automationsunterstützt unter Verwendung jagdstatistischer Daten (§ 154 JG) geführt werden. Es ist den Jagdinhabern über die jeweils zuständigen Hegemeister bis spätestens 31. Jänner jeden Jahres zu übermitteln.
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