(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) § 5a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 93/2001 tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.
(3) Die §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 3, 4 Abs. 1 und (§) 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 5/2009 treten mit 31. Jänner 2009 in Kraft.
(4) Die §§ 1, 2 Abs 1 und 4 sowie (§) 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2020 treten mit 7. April 2020 in Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise