(1) An Futterplätzen ohne Futterautomaten hat die Futtervorlage bei Rotwild täglich und möglichst zur gleichen Zeit zu erfolgen. Sie soll immer durch dieselbe Person erfolgen. Unter Bedachtnahme auf den natürlichen Äsungsrhythmus muß zumindest Heu bis zur nächsten Futtervorlage für das Wild jederzeit verfügbar sein.
(2) An Futterplätzen, die mit Futterautomaten oder Heutristen ausgestattet sind, ist für deren rechtzeitige Wiederbefüllung Sorge zu tragen.
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