Ausschreibung
§ 5
Die Landesregierung hat unter Hinweis auf die Zulassungsvoraussetzungen und den Ablauf der Anmeldefrist mindestens drei Wochen vor Beginn der Prüfungen Zeit und Ort der Bergsteigerschulleiter-Prüfungen in der Salzburger Landes-Zeitung auszuschreiben und dem Salzburger Bergführerverband bekanntzugeben. Die Prüfungen sollen tunlichst im Anschluß an einen Ausbildungslehrgang stattfinden, wobei jedoch zwischen Lehrgangsende und Prüfung mindestens ein Zeitraum von einer Woche zu liegen hat.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise