Lehrstoff
§ 3
Gegenstände und Zeitdauer des Ausbildungslehrganges werden festgelegt wie folgt:
1. Arbeits- und Sozialrecht 4 Stunden
2. Grundzüge der zivilrechtlichen Haftung und der
strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung
einer Bergführer- und
Bergsteigerschulleitertätigkeit 4 Stunden
3. Steuerrecht 4 Stunden
4. Wettbewerbsrecht 2 Stunden
5. Salzburger Bergführergesetz 2 Stunden
6. Mitarbeiterführung 2 Stunden
7. Betriebsorganisation von Bergsteigerschulen 4 Stunden
8. Rechnungswesen 4 Stunden
9. Marketing 4 Stunden
10. Freizeitpädagogik 6 Stunden
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