Die Beiträge setzen sich zusammen aus:
1. dem Betreuungsbeitrag für die Unterbringung und Betreuung im Rahmen des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen (ausgenommen in den Lernzeiten ganztägiger Schulformen);
2. dem Verpflegungsbeitrag für die Verpflegung; und
3. gegebenenfalls einem Beitrag für Lern- und Arbeitsmittel.
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