§ 2
Im Planblatt 212 ist gegenüber den Lageplänen der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 in der geltenden Fassung folgende Änderung vorgenommen:
In der Marktgemeinde Rauris ist ein Teil des Gebietes der Feldereralm aus der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern ausgenommen und fällt in die Außenzone.
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