LandesrechtSalzburgVerordnungenNationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Kernzone§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Dezember 1995
Up-to-date

§ 2

Im Planblatt 212 ist gegenüber den Lageplänen der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 in der geltenden Fassung folgende Änderung vorgenommen:

In der Marktgemeinde Rauris ist ein Teil des Gebietes der Feldereralm aus der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern ausgenommen und fällt in die Außenzone.

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