LandesrechtSalzburgVerordnungenNationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Kernzone

Nationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Kernzone

In Kraft seit 01. Dezember 1995
Up-to-date

§ 1

§ 1

Von den Lageplänen gemäß § 3 erster Satz der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Dezember 1983, LGBl. Nr. 107, mit der die Grenzen der Außen- und Kernzonen des Nationalparks Hohe Tauern im Land Salzburg festgelegt werden, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 81 und Nr. 102/1990 wird das Blatt 212 durch ein im Sinne des § 2 geändertes Blatt ersetzt.

§ 2

§ 2

Im Planblatt 212 ist gegenüber den Lageplänen der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 in der geltenden Fassung folgende Änderung vorgenommen:

In der Marktgemeinde Rauris ist ein Teil des Gebietes der Feldereralm aus der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern ausgenommen und fällt in die Außenzone.

§ 3

§ 3

Das neue Planblatt ist in die Lagepläne einzufügen, die bei den im § 3 zweiter Satz der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 genannten Stellen aufliegen.