LandesrechtSalzburgVerordnungenLandespflegegeld - Nachsicht§ 3

§ 3

In Kraft seit 29. April 1994
Up-to-date

§ 3

Bei Fremden, denen nach § 2 Abs. 3 des Salzburger Behindertengesetzes 1981, LGBl. Nr. 93, Nachsicht vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft gewährt worden ist, kann von der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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