LandesrechtSalzburgVerordnungenRechnungswesenverordnung§ 2

§ 2Gliederung der Bilanz

In Kraft seit 04. Juni 1993
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Die Bilanz hat folgende Mindestgliederung aufzuweisen:

A) Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Konzessionen und ähnliche Rechte, Lizenzen

2. Geschäftswert

3. Geleistete Anzahlungen

II. Sachanlagen

1. Bebaute Grundstücke und Bauten auf fremdem Grund

a) Eigengenützte Geschäftsgebäude

b) Aktivierte Aufwendungen in gemietetem Geschäftslokal

c) Anlagen für Gästebetreuung

d) Sport- und Freizeiteinrichtungen

e) In Bestand gegebene Objekte

2. Unbebaute Grundstücke

3. Maschinen und maschinelle Anlagen

4. Büro- und Betriebsausstattung, Werkzeuge

5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen

1. Beteiligungen (einzeln dargestellt), davon Anteile an verbundenen Unternehmen

2. Ausleihungen

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

4. Geleistete Anzahlungen

B) Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Handelsware

2. Prospekte und Preislisten

3. Werbematerial

4. Sonstige Vorräte (Hilfsstoffe)

5. Geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Kundenforderungen

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

3. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis

4. Sonstige Forderungen

a) Umsatzsteuer(Vorsteuer)guthaben

b) Verrechnungskonto öffentliche Kassen

c) Sonstige

III. Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens

IV . Kassenbestände und Bankguthaben

1. Bargeld

2. Bankguthaben (einzeln dargestellt)

3. Schecks

C) Rechnungsabgrenzungsposten

A) Eigenkapital (wenn negativ: nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag)

I. Kapital (Vermögensstand zum 31.12.)

II. Kapitalrücklagen

1. gebundene

2. nicht gebundene

III. Gewinnrücklagen (freie Rücklagen)

IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B) Unversteuerte Rücklagen

1. Bewertungsreserven auf Grund von Sonderabschreibungen

2. Rücklagen aus steuerlichen Begünstigungen (nach Art und Jahr)

C) Rückstellungen

1. Rückstellungen für Abfertigungen

2. Rückstellungen für Pensionen

3. Steuerrückstellungen

4. Sonstige Rückstellungen

D) Verbindlichkeiten

1. Darlehen, Anleihen

2. Verbindlichkeiten gegenüber Banken (nach einzelnen Instituten)

3. Erhaltene Anzahlungen

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5. Wechselverbindlichkeiten

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

8. Sonstige Verbindlichkeiten

a) Zahllast Umsatzsteuer

b) Andere Abgaben und Pflichtbeiträge

c) Sonstige

E) Rechnungsabgrenzungsposten

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