Höchstgrenzen und Darlehens-(Kredit )Laufzeiten
§ 5
(1) Die Darlehens-(Kredit )Höchstbeträge, Rückzahlungszeiträume und Höchstgrenzen für den Zinsenzuschuß werden in folgender Höhe bzw. Dauer festgesetzt:
(Anm.: Tabelle ist nicht darstellbar.)
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