§ 3
Im Wasserschongebiet bedürfen folgende Maßnahmen vor ihrer Durchführung einer wasserrechtlichen Bewilligung:
1. die Entnahme von Grundwasser und die Versickerung von Kühlwässern und Wässern aus Wärmepumpen;
2. wasserbauliche Maßnahmen, die den Grundwasserhaushalt qualitativ und quantitativ beeinträchtigen können (z.B. Bachregulierungen, Versickerungen, Entwässerungen);
3. die Entnahme von Bodenmaterial, die Vornahme von Sondierungen, Bohrungen, Sprengungen und bleibenden Aufgrabungen sowie die Vornahme von vorübergehenden Aufgrabungen, die die natürliche Deckschichte und das Grundwasser nachteilig beeinflussen können, ausgenommen solche im Zusammenhang mit Erhaltungsarbeiten der ÖBB auf ihrem eigenen Grund;
4. die Errichtung oder wesentliche Änderung von gewerblichen und industriellen Betrieben sowie von landwirtschaftlichen Betrieben, in denen Abwässer anfallen oder wassergefährdende Stoffe be- oder verarbeitet werden;
5. die Errichtung von Hochbauten aller Art;
6. die Errichtung von Verkehrs- und Abstellflächen mit überörtlichem Charakter und von Flugplätzen sowie die Änderung des Flächenausmaßes solcher Anlagen über den derzeitigen Bestand hinaus;
7. die Errichtung und Erweiterung von Campingplätzen, Sport- und Badeanlagen;
8. die Errichtung von Abwasserversickerungs- und -verrieselungsanlagen jeder Art und die konzentrierte Versickerung von Niederschlagswässern befestigter Verkehrsflächen und Parkplätze;
9. die punktförmige Entleerung von Behältern der Fäkalabfuhr und Gülleanlagen;
10. die Verwendung von Pestiziden, Wachstumsreglern und Wildverbißmitteln;
11. die Durchleitung, Lagerung und der Umschlag von Heizöl und Mineralöltreibstoffen, ausgenommen für den Haus- und Wirtschaftsgebrauch, sowie von anderen trinkwassergefährdenden Stoffen;
12. die Errichtung und der Betrieb von Abfalldeponien einschließlich die Ablagerung von Bauschutt und Aushubmaterial;
13. die Errichtung und Erweiterung von Friedhöfen;
14. die Lagerung radioaktiver Stoffe;
15. Kahlhiebe und Rodungen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise