(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Die §§ 1a und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2000 treten mit 30. März 2000 in Kraft.
(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2003 tritt mit 1. September 2003 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs. 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
(4) Die §§ 1, 1a Z 4 und 5 sowie (§§) 2 bis 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.
(5) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 37/2018 tritt mit 1. April 2018 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
(6) Die §§ 1 Abs 2, 1a, 2, 3 Abs 2 und (§) 5a sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 32/2024 treten mit 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisher durch Auflage kundgemachten Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 durch den in der Anlage 1 enthaltenen Lageplan ersetzt.
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