LandesrechtSalzburgVerordnungenRadstadt - Untertauern - Änderung der Gemeindegrenzen

Radstadt - Untertauern - Änderung der Gemeindegrenzen

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Radstadt und der Gemeinde Untertauern wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 3570 und 3571 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 4306, 4038 und 4037 ergibt.

§ 2

§ 2

Der Verlauf der Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte ergeben sich aus der beim Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden technischen Unterlage GZ 1151/85 - P 314/88.

§ 3

§ 3

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.