§ 2
(1) Das Schongebiet umfaßt den Ostteil der Leoganger Steinberge. Die Grenze verläuft ausgehend im Norden vom Schnittpunkt des nach Süden ansteigenden Kammes des Schieder Waldes mit der Höhenlinie 800 den Kamm aufwärts über die Kote 1091 geradlinig über das Lahner Horn (Kote 2019) und das Rotschartl (Kote 1900) zum Großen Rothorn (Kote 2405). Vor hier verläuft die Grenze dem Kamm entlang nach Süden über das Kleine Rothorn (Kote 2391), die Scharl Spitze (Kote 2438), das Rotnieder (Kote 2376), den Signalkopf (Kote 2465) bis zum Hundshörndl (Kote 2482), sodann geradlinig nach Südosten bis zum Schnittpunkt des östlichen Uferabbruches des Hinterrettenbachgrabens mit der Höhenlinie 1160 nordwestlich der Reiteralm (Waldrand).
Von hier verläuft die Grenze entlang der Höhenlinie 1160 nach Osten und Nordosten bis zum Schnittpunkt mit dem Reiterbach, sodann geradlinig nach Nordnordosten bis zum Wildzacken (Kote 2092), sodann geradlinig nach Südosten über Schaflzacken (Kote 1734) zum Hinteren Sonnberg (Kote 1361) und biegt dann leicht östlich bis zum Schnittpunkt des Birnbaches (Ullachgraben) mit der Höhenlinie 900 um. Von hier schwenkt die Grenze geradlinig nach Nordosten bis zur Kote 1577 um, verläuft weiter geradlinig nach Ostsüdosten bis zur Höhenlinie 800 nördlich des Weilers Biebing und des Bildstockes Kote 786 und folgt sodann dem Waldrand nach Osten bis zur Höhenlinie 700. Von hier zieht die Grenze geradlinig durch die Talebene nach Osten bis zum Schnittpunkt des Euringer Baches mit der Zufahrtsstraße zum Schießplatz Lenzing des Österreichischen Bundesheeres, sodann in nordnordwestlicher Richtung geradlinig entlang des Westrandes dieser Zufahrtsstraße bis zum Schnittpunkt ihrer gedachten Verlängerung mit dem Hangfuß und von hier geradlinig hangaufwärts bis zum Lärchkopf (Kote 1543). Die Grenze folgt nun nach Osten dem Kamm vom Lärchkopf hangabwärts zum Saalachtal bis zu dessen Schnitt mit dem linken Saalachufer und folgt diesem flußabwärts bis zur Brücke des Zufahrtsweges zum Hackergut, schwenkt dann entlang dieses Weges nach Süden bis zum Schnitt mit der Höhenlinie 660 und folgt dieser unter Aussparung des Wieserergutes bis zum Schnittpunkt mit der vom nördlichen Ausgangspunkt (Schnittpunkt des Schieder Wald-Kammes mit der Höhenlinie 800) nach Nordosten gedachten geraden Linie. Von hier schließt sich die Grenze geradlinig nach Südwesten bis zum Ausgangspunkt.
(2) Die Grenzen des Schongebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1:25.000 eingetragen, der beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sowie bei der Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer und den Gemeinden Leogang, Weißbach bei Lofer und St. Martin bei Lofer zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) aufliegt.
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