§ 1
Zum Schutz der für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Leogang gefaßten Reiteralm-, Rotenbrunn- und Kösselquellen und der für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Weißbach bei Lofer gefaßten Hackerquelle sowie zur Sicherung der Friedlbrunnquellen, des Quellgebietes Saalachtal und der Lamprechtsofenquellen für eine zukünftige Nutzung durch die Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer und der Gemeinden Leogang, Weißbach bei Lofer und St. Martin bei Lofer wird das im § 2 umschriebene Wasserschongebiet festgelegt.
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