LandesrechtSalzburgVerordnungenAuflösung der Standesamtsverbände Golling und Abtenau§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. März 1989
Up-to-date

§ 2

Der aus der Marktgemeinde Abtenau und den Ortsteilen Weitenau und Wallingwinkl der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Abtenau wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.

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