LandesrechtSalzburgVerordnungenAuflösung der Standesamtsverbände Golling und Abtenau

Auflösung der Standesamtsverbände Golling und Abtenau

In Kraft seit 01. März 1989
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus der Marktgemeinde Golling an der Salzach und den Ortsteilen Voregg, Moosegg und Scheffau der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Golling wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.

§ 2

§ 2

Der aus der Marktgemeinde Abtenau und den Ortsteilen Weitenau und Wallingwinkl der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Abtenau wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.

§ 3

§ 3

Die von den bisherigen Standesamtsverbänden Golling und Abtenau geführten Personenstandsbücher sind von der Marktgemeinde Golling an der Salzach bzw. der Marktgemeinde Abtenau weiterzuführen.