Vorwort
§ 1
§ 1
Der aus der Marktgemeinde Golling an der Salzach und den Ortsteilen Voregg, Moosegg und Scheffau der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Golling wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.
§ 2
§ 2
Der aus der Marktgemeinde Abtenau und den Ortsteilen Weitenau und Wallingwinkl der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Abtenau wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.
§ 3
§ 3
Die von den bisherigen Standesamtsverbänden Golling und Abtenau geführten Personenstandsbücher sind von der Marktgemeinde Golling an der Salzach bzw. der Marktgemeinde Abtenau weiterzuführen.