§ 3 § 3 — Lantschfeldtal-Obere Zederhaustal-Obere Murtal- Landschaftsschutzverordnung
Rückverweise
Die Kennzeichnung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift “Landschaftsschutzgebiet Lantschfeldtal, oberes Zederhaustal und oberes Murtal” und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
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