Schlußbestimmung
§ 5
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Juli 1981, LGBl. Nr. 53, mit der besondere Bau- und Benützungsvorschriften für landwirtschaftliche Bringungswege nach dem Salzburger Güter- und Seilwegegesetz 1970 erlassen werden, außer Kraft.
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