§ 3 § 3 — Niedere Tauern-Landschaftsschutzverordnung
Die Kennzeichnung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift “Landschaftsschutzgebiet Niedere Tauern” und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
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