(1) Für die Gemeinden Kleinarl und Wagrein wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2012 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung ‚Wagrain-Kleinarl Tourismus‘ und hat seinen Sitz in der Gemeinde Wagrain.
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