§ 4
(1) Für die Gemeinden Lofer, St Martin bei Lofer, Unken und Weißbach bei Lofer wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 1999 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung "Salzburger Saalachtal" und hat seinen Sitz in Lofer.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise