(1) Für die Gemeinden St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Thomatal, Unternberg und Zederhaus wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2020 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung ‚Salzburger Lungau Katschberg‘ und hat seinen Sitz in der Gemeinde St. Michael im Lungau.
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