(1) Für die Gemeinden Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Ramingstein, St. Andrä im Lungau, Tamsweg und Weißpriach wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2020 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung ‚Tourismus Lungau Salzburger Land‘ und hat seinen Sitz in der Gemeinde Tamsweg.
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