(1) Für die Gemeinden Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg und Koppl wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2017 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung 'Fuschlseeregion' und hat seinen Sitz in der Gemeinde Fuschl am See.
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