LandesrechtSalzburgVerordnungenObertauern-Pflanzenartenschutzverordnung§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. Oktober 1986
Up-to-date

§ 4

Die Kennzeichnung des Pflanzenschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift "Pflanzenschutzgebiet Obertauern" und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

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