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Salzburg
Verordnungen
Zulagen und Nebengebühren von Vertragsbediensteten
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Februar 1983
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§ 2 — Zulagen und Nebengebühren von Vertragsbediensteten
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§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1983 in Kraft.
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