§ 1
(1) Das in der Gemeinde Elixhausen, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, nördlich des Weilers Ursprung und westlich der Mattseer Landesstraße befindliche Ursprunger Moor wird zum Naturschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab 1:2880 festgelegt, in denen auch das Kerngebiet (§ 2 Abs. 2 lit. g) besonders gekennzeichnet ist. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei der Gemeinde Elixhausen während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG 1950) zur allgemeinen Einsicht auf.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise