LandesrechtSalzburgVerordnungenWinklmoos-Europaschutzgebietsverordnung§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. Juli 2006
Up-to-date

§ 4

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift ‚Natur- und Europaschutzgebiet Winklmoos’ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

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