§ 1 — Wallersee-Wenger Moor – Natur- und Europaschutzgebietsverordnung
(1) Das in den Stadtgemeinden Neumarkt am Wallersee und Seekirchen am Wallersee und in der Gemeinde Köstendorf, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, nördlich des Wallersees gelegene großflächige Moor-, Feuchtwiesen- und Waldgebiet zwischen Zell am Wallersee, Weng und Maierhof wird samt demjenigen vorgelagerten Teil des Wallersees, der mit Schilf, Binsen und sonstigen Wasserpflanzen bewachsen ist, zum Natur- und Europaschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage 1 festgelegt.
§ 1 GKUFG 1998 · GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 1 § 1
…Anspruchsberechtigte (1) Die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck stehenden Bediensteten des Dienst- und des Ruhestandes ( § 1 des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes 1970 , LGBl…
§ 32 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 32 F) Überprüfung des Bauzustandes
…§ 32 Periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen (1) Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW, die nicht unter Abs. 3 fallen, sind vom Eigentümer periodisch 1. auf ihre…
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