§ 4
Die Kennzeichnung des Naturschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift "Naturschutzgebiet Egelseen" und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig. Die Kennzeichnung eines Badeplatzes gemäß § 3 Abs. 2 hat durch von der Naturschutzbehörde bezeichnete Tafeln zu erfolgen.
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