Inkrafttreten
§ 9
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 7. Juli 1975, LGBl. Nr. 65, mit der eine Marktordnung für die Nutzviehmärkte in der Landeshauptstadt Salzburg erlassen wird, ihre Wirksamkeit.
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