LandesrechtSalzburgVerordnungenBerg- und Schiführerausbildung - Durchführungsverordnung

Berg- und Schiführerausbildung - Durchführungsverordnung

In Kraft seit 29. Mai 1982
Up-to-date

Art. 1

Die von einer Bundesanstalt für Leibeserziehung auf Grund der hiefür geltenden Lehrpläne und Prüfungsvorschriften durchgeführte Berg- und Schiführerausbildung einschließlich ihrer Prüfungen wird als der nach § 11 des Salzburger Bergführergesetzes vorgesehenen Bergführerausbildung gleichwertig anerkannt.