LandesrechtSalzburgVerordnungenSalzachsee-Saalachspitz-Landschaftsschutzverordnung§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Mai 1982
Up-to-date

§ 3

Die Kennzeichnung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die auf grünem Farbrund die Aufschrift "Landschaftsschutzgebiet Salzachsee-Saalachspitz" und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

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