§ 3
Die Kennzeichnung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die auf grünem Farbrund die Aufschrift "Landschaftsschutzgebiet Salzachsee-Saalachspitz" und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden