LandesrechtSalzburgVerordnungenTwenger-Au-Landschaftsschutzverordnung§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. März 1982
Up-to-date

§ 3

Die Kennzeichnung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die auf grünem Farbgrund die Aufschrift "Landschaftsschutzgebiet Twenger-Au" und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

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