§ 1
(1) Das in der Marktgemeinde Mauterndorf und der Gemeinde Tweng, politischer Bzirk Tamsweg, liegende Gebiet der Twenger-Au wird in dem im Abs. 2 genannten Umfang zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es erstreckt sich vom Mühlthalergut im Norden bis zur Brücke über die Taurach und Gastalm im Süden und von der Forststraße neben der Taurach im Westen bis zur Katschberg-Straße (B 99) im Osten.
(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab 1:2880 und 1:2000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, bei der Marktgemeinde Mauterndorf und bei der Gemeinde Tweng während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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