LandesrechtSalzburgVerordnungenSieben Möser-Gerlosplatte-Europaschutzgebietsverordnung§ 5

§ 5

In Kraft seit 01. Juli 2006
Up-to-date

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 2 oder der gemäß § 3 erlassenen Bescheide sowie die Beschädigung, eigenmächtige Entfernung, Verdeckung oder eine sonstige Beeinträchtigung der Wirksamkeit der Kennzeichen des Schutzgebietes werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 61 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 bestraft.

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