§ 4 § 4 — Sieben Möser-Gerlosplatte-Europaschutzgebietsverordnung
Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift ‚Natur- und Europaschutzgebiet Sieben Möser-Gerlosplatte’ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden