(1) Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Siezenheimer-Au-Landschaftsschutzverordnung 1980, LGBl Nr 11, und die Autobahn-Landschaftsschutzverordnung, soweit deren Schutzgebiet durch das der vorliegenden Verordnung erfaßt wird, außer Kraft.
(3) Die §§ 1 Abs 2, 1a und 2 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
(4) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 69/2006 tritt mit 1. September 2006 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
(5) § 1a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 48/2011 tritt mit 14. Mai 2011 in Kraft.
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