§ 1
(1) Das in der Gemeinde St. Georgen bei Salzburg, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, liegende Gebiet der Irlacher Au wird in dem im Abs. 2 genannten Umfang zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es erstreckt sich über den noch vorhanden Aubereich entlang der Salzach, beginnend bei der Gemeindegrenze St. Georgen/Oberndorf im Süden bis zur Landesgrenze im Norden und vom Aurand im Osten bis zur Staatsgrenze im Westen.
(2) Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in den Lageplänen im Maßstab 1:5000 festgelegt. Diese Lagepläne bilden einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung; sie liegen in einer Planmappe beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei der Gemeinde St. Georgen bei Salzburg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgmeinen Einsicht auf.
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