§ 6
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(1a) Die §§ 1a und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2000 treten mit 30. März 2000 in Kraft.
(2) § 1 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2006 tritt mit 1. Mai 2006 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
(3) Die §§ 1, 1a Z 3, 2 Abs 1 bis 3 sowie (§§) 3 bis 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.
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