§ 1
Zum Schutz der Wasserspenden der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig (Vordersattelquellen auf Gst. 87/1 und 13/7 KG. Mühlbach sowie Rupertistollenquellen) werden die im § 2 umschriebenen Wasserschongebiete bestimmt.
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