§ 2
(1) Das Schongebiet liegt in der KG. Buchberg der Gemeinde Goldegg. Die Westgrenze des Schongebietes verläuft in gerader Linie nach Norden entlang der Ostgrenze des Gst. 1068 sowie des Gst. 1076/1 bis zur Nordwestecke des Gst. 1073 westlich des Gehöftes Rohrmoos. Die Nordgrenze verläuft weiter in östlicher Richtung entlang des Südrandes der Gst. 1056, 1046/1 und 1045 bis zum gedachten Schnittpunkt des nach Norden verlängerten Ostrandes des Gst. 1060 mit der Südgrenze des Gst. 1045. Von hier verläuft die Ostgrenze des Schongebietes nach Süden entlang der Ostgrenze des Gst. 1060. Der Südrand des Schongebietes verläuft entlang des Südrandes des Gst. 1060 bis zur Ostecke des Gst. 1015/1. Von hier verläuft die Grenze weiter entlang der Ostgrenze des Gst. 1015/1 bis zur Nordostecke des Gst. 1015/4. Die Südgrenze zieht entlang des Nordrandes der Gst. 1015/4 und 1015/3 nach Westen, biegt von der Nordwestecke des Gst. 1015/3 nach Norden, verläuft entlang der Ost- und Nordgrenze des Gst. 991/3 bis zur Südwestecke des Gst. 991/2 und entlang dessen Westgrenze bis zur Südostecke des Gst. 1068.
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