§ 1
(1) Das im Abs. 2 umschriebene Gebiet der Gemeinden Strobl, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, und Abtenau, politischer Bezirk Hallein, wird zum Landschaftsschutzgebiet "Postalm-Landschaftsschutzgebiet" erklärt.
(2) Das Landschaftsschutzgebiet umfassen - aufgezählt im Uhrzeigersinne - die Außenränder folgender, im Gebiet der Gemeinden Strobl und Abtenau liegender Grundstücke: Beginnend vom nördlichsten Punkt des Gst. 353/1 KG Weißenbach (Gemeinde Strobl) - Schnittpunkt mit der Katastralgemeindegrenze Gschwendt - die Gst. 353/1, 348, 349/2 (über 440), 373/1, 372/4, 372/2, 379/2 (über 441), 382/1 je KG Weißenbach. Weiter vom nordöstlichsten Punkt dieses letzteren Grundstückes in einer Geraden über die Gst. 386 und 445 zum nördlichsten Punkt des Gst. 387, anschließend die Gst. 387, 391/1, 388/2 und wiederum 391/1, 391/3 bis zum Berührungspunkt mit dem Gst. 403, alle KG Weißenbach; von hier weiter in einer Geraden durch das Gst. 402 bis zum Zusammentreffen mit der Katastralgemeindegrenze Rußbach (Braunedelkopf), Seydegg und Schorn; die weitere Begrenzung bilden die Gst. 73, 74, 71 (über 313/1), 65, 71, 66, 71, 68, 71, 54/1 (über 103/1), 45, 54/1, 47, 48 und 54/1, alle KG Seydegg (Gemeinde Abtenau), im weiteren die Katastralgemeindegrenzen zwischen Seydegg, Weißenbach und Gschwendt bis zum südöstlichen Punkt des Gst. 827 der KG Gschwendt. Der Außenrand dieses Gst. 827 (bis zum Zusammentreffen mit der Katastralgemeindegrenze Weißenbach) und dann weiter diese Katastralgemeindegrenze bilden die Umgrenzung bis zum Ausgangspunkt.
(3) Der Grenzbeschreibung des Landschaftsschutzgebietes liegt der Fortführungsstand Ende 1973 der Katastralmappe zugrunde.
(4) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in Plänen eingezeichnet, die beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Hallein und Salzburg-Umgebung sowie bei den Gemeinden Abtenau und Strobl während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise