§ 2
Die Grenze zwischen den beiden Schischulgebieten wird durch eine Linie gebildet, die von der Bergstation der Bergeralmbahn ausgehend gerade Richtung Norden bis zum Schnittpunkt mit der 2030 m Höhenschichtlinie und von dort gerade weiter zum Braunkogel verläuft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise