LandesrechtSalzburgVerordnungenSchischulgebiet Neukirchen am Großvenediger und Bramberg

Schischulgebiet Neukirchen am Großvenediger und Bramberg

In Kraft seit 31. Dezember 1977
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der süd- und westlich der im § 2 beschriebenen Grenze liegende Teil des Gemeindegebietes Bramberg am Wildkogel, politischer Bezirk Zell am See, wird vom Schischulgebiet Bramberg abgetrennt und mit dem Schischulgebiet Neukirchen am Großvenediger zusammengefaßt.

§ 2

§ 2

Die Grenze zwischen den beiden Schischulgebieten wird durch eine Linie gebildet, die von der Bergstation der Bergeralmbahn ausgehend gerade Richtung Norden bis zum Schnittpunkt mit der 2030 m Höhenschichtlinie und von dort gerade weiter zum Braunkogel verläuft.