Dämpfanlagen und Futterdämpfer
§ 52
Bei Futterdämpfern und anderen landwirtschaftlichen Dämpfanlagen, die nicht als Dampfgefäße im Sinne der jeweiligen Vorschriften über das Dampfkesselwesen anzusehen sind, gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
1. Am Deckel des Dämpfers ist ein Sicherheitsventil - zumindest eine gelenkig befestigte und gegen Verstopfung gesicherte eiserne Klappe - anzubringen.
2. Kippbare Dämpfer müssen eine sicher wirkende Feststellvorrichtung haben, wenn nicht schon durch die Bauart selbst ein ungewolltes Kippen verhindert wird.
3. Die Bedienungsvorschriften sind genau einzuhalten.
4. Die Durchgangsöffnung zu den Sicherheitsvorrichtungen muß genügend weit und im Inneren des Dampfgefäßes gegen das Verstopfen durch das Dämpfgut gesichert sein. Die Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht werden. Jedes Dampfgefäß muß für sich von der Dampfleitung absperrbar sein.
5. Bei Verwendung von Kunststoffolien für Abdeckungszwecke bei Bodenentseuchungen mittels Dampf müssen neben den einschlägigen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften zusätzlich folgende Schutzmaßnahmen getroffen werden:
a) Die Abdeckfolie muß außer einer geeigneten lückenlosen Randabdichtung über ihre ganze Fläche mit einem Netz überdeckt werden. Das Netz muß zuverlässig an den Rändern befestigt sein, z. B. mittels in das Erdreich eingeschlagener Pflöcke o.dgl.
b) Falls eine Verwendung von Netzen zur Befestigung der Abdeckfolie nicht möglich oder untunlich ist, muß der Aufenthalt von Personen während des Dämpfvorganges im Gefahrenbereich wirksam verhindert werden. Beim Dämpfen in geschlossenen Räumen dürfen diese erst nach Unterbrechung der Dampfzuführung und nach Abkühlung der Folie betreten werden. In beiden Fällen hat die Temperaturfeststellung durch ein Fernthermometer zu geschehen.
c) Vor einer neuerlichen Weiterverwendung der Abdeckfolie muß diese völlig abgekühlt und trocken sein.
d) Bei Verwendung von Niederdruckdampfkesseln darf der zulässige Dampfdruck nicht überschritten werden. Die Dampfaustrittsstellen unterhalb der Abdeckfolie sind so einzurichten, daß der austretende Dampf nicht direkt auf die Abdeckfolie trifft.
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